Standordnung für das Bogensportzentrum

 

 

1.     Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen

        Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

 

2.     Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil
        nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.

 

3.     Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.

 

4.     Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil
        gefährdet bzw. verletzt werden kann.
        Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor
        oder hinter der Scheibe aufhalten.

 

5.     Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.

 

6.     Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw.
        ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen

        Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist,
        dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.

 

7.     Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen.

        Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.

 

8.     Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und aus
        der Bogenschießhalle zu verweisen Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf
        einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können aus der Bogenschießhalle  verwiesen werden.

 

9.     Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt.

10.   Das Mitbringen von Getränken ist untersagt.

11.   Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist erst nach Beendigung des Schießbetriebes gestattet.

12.   Festgestellte Schäden sind unverzüglich an Dirk Schleinitz Tel. 0151-40604903 zu melden.

13.   Die Bogensporthalle ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.

14.   Für Hinweise, Kritik und Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar.


Schickt uns bitte eine Mail: post@wiehensport.de

 

 

Viel Vergnügen und Erfolg!!
Alles ins Gold!!

 

Mai 2022

 

 

Uwe Halstenberg
Vorsitzender